Unter Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ist alles zu verstehen was den menschlichen Körper gegen schädigende Einflüsse von außen schützt.
In der europäischen Richtlinie 89/686/EWG werden die grundsätzlichen Anforderungen an Persönliche Schutzausrüstungen geregelt. Die aus der Richtlinie erstellten harmonisierten Normen regeln die technischen Anforderungen die PSA erfüllen müssen. tprosafe® hat die Einhaltung von Normen als Mindestanforderung gesehen und stets wesentlich höhere Ansprüche an Leistung und Qualität seiner Produkte gestellt. Dies wird auch in Zukunft ein wichtiger Bestandteil der Unternehmensphilosophie sein.
Einfache PSA gegen geringfügige (minimale) Risiken
Definition: Der Benutzer kann die Wirksamkeit der PSA gegen geringe Risiken, auch wenn diese allmählich eintreten, rechtzeitig erkennen. Dazu gehören PSA zum Schutz vor:
• Oberflächliche mechanische Verletzungen
• Zeitlich begrenzter Kontakt mit Wasser oder verdünnten Reinigungsmitteln
• Handhabung von Teilen deren Temperatur 50°C nicht übersteigt
• Normale Witterungsbedingungen
• Schwache Erschütterungen oder Vibrationen
• Sonneneinstrahlung
Kennzeichnung: CE-Zeichen auf der PSA oder der kleinsten Verpackungseinheit
Definition: Jede PSA die gegen spezifische Gefahren schützt, die weder der Kategorie I noch der Kategorie III zuzuordnen sind.
Kennzeichnung: CE-Zeichen und Bezeichnung der Norm (z.B. Piktogramm) und ggf. deren geprüfte Level-Werte auf der PSA oder der kleinsten Verpackungseinheit.
Nachweise: EG-Baumusterprüfung eines unabhängigen Prüfinstitutes, Konformitätserklärung des Herstellers.
Definition: PSA gegen tödliche Gefahren oder ernste nicht rückgängig zu machende Gesundheitsschäden, die unter Umständen nicht sofort erkennbar sind. Dazu gehören ausschließlich:
• Filtrierender Atemschutz
• Isolierende Atemschutzgeräte
• Chemikalien- und Strahlenschutzbekleidung
• Hitzeschutzbekleidung: mehr als 100 °C, Kälteschutzbekleidung: kälter als -50 °C
• Absturzsicherung
• Schutzbekleidung für Arbeiten unter Spannung
Kennzeichnung: CE-Zeichen und Nummer des Prüfinstitutes und Bezeichnung der Norm (z.B. Piktogramm) und ggf. deren geprüfte Level-Werte auf der PSA oder der kleinsten Verpackungseinheit.
Nachweise: EG-Baumusterprüfung eines unabhängigen Prüfinstitutes, jährliche Wiederholungsprüfung durch ein Prüfinstitut, oder ein Qualitätsmanagement gemäß ISO 9000ff, Konformitätserklärung des Herstellers.
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