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Umgang mit Pflanzenschutzmitteln

Sicherer Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und Gefahrstoffen


Ermittlung von Gefahrstoffen
• Gefahrstoffe sind: Stoffe oder Zubereitungen, die gefährliche Eigenschaften haben oder aus denen erst beim Umgang Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften entstehen
• Gefahrenstoffe müssen eindeutig gekennzeichnet sein (z.B. T, T+ ,Xn , C,)
• Im land- oder forstwirtschaftlichen Bereich zählt ein Großteil der Pflanzenschutzmittel, Beizmittel, Begasungsmittel sowie Desinfektions- und Reinigungsmittel zu den Gefahrstoffen

Der Arbeitgeber ist verpflichtet
• ein Verzeichnis aller Gefahrstoffe mit denen im Unternehmen umgegangen wird, zu führen
• die beim Umgang mit Gefahrstoffen verbundene Gefahr zu ermitteln, zubeurteilen und die zur Abwehr dieser Gefahren erforderlichen Maßnahmen festzulegen (Kontrollmessungen, Betriebsanweisung, Unterweisung)
• zur Erstellung von Betriebsanweisungen (Hinweise auf die mit dem Umgang mit Gefahrstoffen verbundenen Gefahren, Festlegung von erforderlichen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln)

Umgang
• Umgang ist das Herstellen, Gewinnen, Verwenden, Lagern und Aufbewahren von Gefahrstoffen

Lagern/ Aufbewahren
• In Originalbehältern oder geeigneten Behältern mit Kennzeichnung nach GefStoffV (Pflanzenschutzmittel nur in Originalbehältern)
• Zusammenlagerungsverbot beachten, z.B. dürfen brennbare und oxidierende Gefahrstoffe nicht zusammen gelagert werden
• Besondere Vorsicht bei der Lagerung von Gefahrstoffen in zerbrechlichen Gefäßen, z. B. Einhaltung der Stapelhöhen nach TRGS für brennbare und giftige Stoffe
• geordnet nach Anwendungszweck und Giftigkeit in getrennten Räumen oder örtlich getrennt
• T/T+ unter Verschluss oder so, dass nur fachkundige Personen Zugang haben
• Fachgerechte Kennzeichnung des Lagerraumes von außen mit Warnschild nach BVG A8, DIN 4844 W3

Betriebsanweisung
• Arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen erstellen
• Für Stoffe mit vergleichbaren Gefahrenmerkmalen können Gruppenbetriebsanweisungen erstellt werden

Der Inhalt der Betriebsanweisung:
• Anwendungsbereich
• Gefahrstoffbezeichnung
• Gefahren für Mensch und Umwelt
• Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
• Verhalten im Gefahrfall
• Erste Hilfe Maßnahmen
• Sachgerechte Entsorgung

• Betriebsanweisung in verständlicher Form und in der Sprache der Beschäftigten abfassen
• Betriebsanweisung an geeigneter Stelle bekanntmachen z. B. Aushang
• Unterweisung der Arbeitnehmer anhand der Betriebsanweisung vor der Beschäftigung und danach mindestens 1x jährlich durchführen und schriftlich bestätigen lassen

Schutzmaßnahmen
Arbeitsverfahren sind so zu gestalten, dass gefährliche Gase, Dämpfe oder Schwebstoffe nicht frei werden bzw. dass Beschäftigte mit gefährlichen festen oder flüssigen Stoffen nicht in Hautkontakt kommen. Wenn das möglich ist, dann Gefahrstoffe an der Entstehungsstelle erfassen. Ist eine vollständige Erfassung nicht möglich, Lüftungsmaßnahmen durchführen.

Kann der Kontakt nicht ausgeschlossen werden kann, muss persönliche Schutzausrüstung verwendet werden.

Grundsätzlich gilt, vornehmlich für Pflanzenschutzmittel:
• Kontakt vermeiden
• Augen, Haut und Atemwege schützen
• bei der Arbeit nicht essen, trinken (vor allem Alkohol) oder rauchen

Umgang mit Pflanzenschutzmitteln
• Witterungsbedingungen beim Ausbringen beachten
• Mit Pflanzenschutzmitteln oder Spritzflüssigkeit durchnässte Kleidung sofort wechseln
• Nur geeignete persönliche Schutzausrüstung verwenden (Empfehlungen im Sicherheitsdatenblatt des Herstellers beachten)
• Vom Arzt bescheinigen lassen, dass gegen eine Beschäftigung keine Bedenken bestehen
• Für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln ein Tagebuch als Nachweis für evtl. Spätfolgen führen!

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