Atemschutzfiltergeräte setzen sich aus dem Atemanschluss und der Filtereinheit zusammen. Die Filtereinheit kann aus einem oder mehreren Filtern mit oder ohne Zubehör, z.B. Gebläse, bestehen. Das Schutzziel ist es, den Träger des Atemschutzgerätes mit Atemluft zu versorgen wobei Schadstoffe durch einen Gas-, Partikel- oder Kombinationsfilter entfernt werden.
Filtergeräte schützen nicht bei Sauerstoffmangel!
Voraussetzung für die Verwendung von Filtergeräten sind mindestens 17 % Sauerstoff in der Umgebungsatmosphäre. Bei der Verwendung von CO-Filtern und bei Arbeiten in besonderen Bereichen müssen mindestens 19 % Sauerstoff in der Umgebungsatmosphäre vorhanden sein.
Bei unbekannter Umgebungsatmosphäre dürfen Filtergeräte nicht benutzt
werden. Sind Art oder Konzentration der Schadstoffe unbekannt, oder besteht Zweifel ob Filtergeräte ausreichenden Schutz bieten, müssen Isoliergeräte verwendet werden.
Filteranschlüsse
In der Regel werden zwei Arten von Filteranschlüsse von den Herstellern angeboten. Der genormte RD40-Anschluss und der Bajonett-Filteranschluss.
Der RD40-Anschluss ist ein genormtes Schraubgewinde während Bajonett-Filteranschlüsse sich von Hersteller zu Hersteller und sogar von Serie zu Serie deutlich unterscheiden können.
Je nach Produkt bieten Bajonett-Filteranschlüsse verschiedene Vorteile wie z.B. sicheres und spürbares Einrasten, oder ein besonders schneller Filterwechsel.
Halbmasken und Vollmasken
Halbmasken
Halbmasken umschließen Mund, Nase und Kinn. Die Dichtlinie verläuft über den Nasenrücken, die Wangen unterhalb des Kinns. Halbmasken können Ein- und Ausatemventile sowei einen oder mehrere Filter besitzen.
Halbmasken mit Partikelfiltern
Verwendungsgrenzen
Filtertyp
VdGW*
Bemerkung
P1
4
Gegen feste und flüssige Aerosole z.B. Staub, Rauch oder Nebel
P2
10
Zusätzlich gegen krebserzeugende Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 2
P3
30
Zusätzlich gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3
* VdGW = Vielfach des Grenzwertes
Halbmasken mit Gasfilter
Halbmasken mit Gasfilter dürfen höchstens bis zum 30-fachen des Grenzwertes verwendet werden, sofern damit die höchst zulässige Gaskonzentration der Filterklasse nicht überschritten wird.
Die Kombination von Halbmaske und Schutzbrille, z.B. zum Schutz der Augen
vor reizenden Gasen, wird nicht empfohlen. In solchen Fällen sollte eine Vollmaske verwendet werden. Auf jeden Fall sind gleichzeitig getragene Halbmasken und Schutzbrillen so auszuwählen, dass sie miteinander kompatibel sind.
Vollmasken
Vollmasken umschließen das ganze Gesicht und schützen damit gleichzeitig die Augen. Die Abdichtung verläuft über Stirn, Wangen und unterhalb des Kinns. Vollmasken sind meistens mit Innenmasken ausgestattet, die das Beschlagen der Sichtscheiben verhindert.
Vollmasken werden in 3 Klassen eingeteilt, die die gleiche Funktion erfüllen, sich jedoch in ihren mechanischen und thermischen Eigenschaften unterscheiden.
Klasse
Anwendungsbereich
1
Geringe Beanspruchung
2
Normale Beanspruchung
3
Spezielle Anwendungen mit höchster Beanspruchung
Vollmasken mit Partikelfiltern
Vollmasken der Klasse 1 dürfen nur mit den vom Hersteller vorgesehenen Filtern verwendet werden.
Die Kombination einer Vollmaske mit einem P1 Filtertyp ist möglich macht aber wenig Sinn, da die hohe Abdichtung einer Vollmaske die geringe Filtration des Filter deutlich übertrifft.
Verwendungsgrenzen
Filtertyp
VdGW*
Bemerkung
P1
4
Nicht sinnvoll - ansonsten gegen feste und flüssige Aerosole z.B. Staub, Rauch oder Nebel
P2
15
Zusätzlich gegen krebserzeugende Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 2
P3
400
Zusätzlich gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3
* VdGW = Vielfach des Grenzwertes
Vollmasken mit Gasfiltern
Vollmasken mit Gasfiltern dürfen höchstens bis zum 400-fachen des Grenzwertes verwendet werden, sofern damit die höchst zulässige Gaskonzentration der Filterklasse nicht überschritten wird.
Halb- und Vollmasken mit Kombinationsfilter
Einsatzgrenzen bezogen auf die Gaskonzentration sind in der folgenden Tabelle enthalten:
Klasse
Max.-Gaskonzentration
1
< 0,1 % Vol.
2
< 0,5 % Vol.
3
< 1,0 % Vol.
Für Masken mit Kombinationsfilter gegen Gase und Partikel gelten die jeweils geringeren Vielfachen des Grenzwertes.
Beispiele für Maskenkombinationen
Filtergerät
Filtertyp
VdGW*
max. Gaskonz.
Halbmaskse
A2P2
A2 = 30 P2 = 10
0,5 % -
Vollmaske
A2P2
A2 = 400 P2 = 15
0,5 % -
Halbmaske
ABEK1 P3 (A1B1E1K1P3)
ABEK1 = 30 P3 = 30
0,1 % -
Vollmaske
ABEK1 P3 (A1B1E1K1P3)
ABEK1 = 400 P3 = 400
0,1 % -
Vollmaske
ABE2K1 P3 (A2B2E2K1P3)
ABE2 = 400 K1 = 400 P3 = 400
0,5 % 0,1 % -
* VdGW = Vielfach des Grenzwertes
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