Die Inspektion von Fallschutzusrüstung ist gesetzlich vorgeschrieben und kann Ihr Leben retten. tprosafe® unterstützt Sie bei der jährlichen Inspektion Ihrer Ausrüstung.
Durch die Zusammenarbeit von tprosafe® mit einem kompetenten und qualifizierten Partner, können Sie die lästige und aufwendige Verwaltung der jährlichen Überprüfung an einen externen Partner übertragen.
Unser Service Partner ist qualifiziert und zertifiziert, sämtliche Sichtprüfungen und Revisionen an allen Textilien und Höhensicherungsgeräten vorzunehmen.
Ihre Vorteile
• Registrierung Ihrer Fallschutzausrüstung
• Automatische Erinnerung vor Fälligkeit der jährlichen Überprüfung
• Freie Auswahl ob Sie per E-Mail, Fax oder per Post informiert werden
• Einsparung von Verwaltungsaufwand
• Termingerechte und fachgerechte Überprüfung durch Sachkundige
• Hohe Sicherheit für Sie und Ihre Mitarbeiter
• Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
Wie funktioniert's?
Registrieren
Beim Kauf von tprosafe® Absturzsicherungsprodukte erhalten Sie die Kontaktdetails unseres Partners als Postkarte mit dem Produkt, oder direkt unter:
* Montags bis Donnerstags von 7.15 Uhr bis 16.00 Uhr Freitags von 7.15 Uhr bis 14.00 Uhr
Anschließend können Sie Ihre Ausrüstung bei unserem Partner per E-Mail, Fax, oder Post registrieren.
Automatische Erinnerung Sie werden jährlich nach Wahl per E-Mail, Fax, oder Post einen Monat vor der Fälligkeit der Überprüfung automatisch benachrichtigt. Sie erhalten eine Liste der fälligen Ausrüstung mit Einzelheiten, wie Serien-Nr., Artikel-Nr. und Beschreibung.
Das wird geprüft Sichtprüfung von Textilien durch einen bescheinigten Sachkundigen auf Schäden durch Abnutzung, Schweißperlen, Risse, beschädigte Nähte, chemische und Umwelteinflüsse etc.
Höhensicherungsgeräte müssen gemäß Herstellerangaben durch autorisierte/zertifizierte Service Partner revidiert werden. Dieses beinhaltet eine Überprüfung aller verbauten Teile.
Wissenswertes über die gesetzlichen Vorschriften
Die Inspektionsintervalle der Persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz müssen abhängig vom Arbeitseinsatz mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen, d.h. durch eine dafür speziell ausgebildete und befähigte Person auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und ihre sichere Funktion überprüft werden. Diese Prüfung unterliegt jegliche Art der Ausrüstung wie Auffanggurte, Seile und Bänder.
Unabhängig von der jährliche Überprüfung muss auch der Anwender vor jedem Einsatz die PSA einer Sichtkontrolle unterziehen!
Bei der Überprüfung von Fallschutzausrüstung müssen folgende Gesetze und Vorschriften beachten werden:
• Richtlinie 89/656/EWG Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung Persönlicher Schutzausrüstung
• Arbeitsschutzgesetz
• PSA-Benutzungsverordnung
• Betriebssicherheitsverordnung
• BGV A1 Grundsätze der Prävention
• BGR 198 Einsatz von PSA gegen Absturz
• BGR 199 Benutzung von PSA zum Retten aus Höhen und Tiefen
• BGG 906 Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz
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